Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Münchens offizielle Website für qualifizierte Fachkräfte und junge Talente aus dem Ausland.
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Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Wie du ein Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer:innen erhältst

Erfahrene Arbeitskräfte für München: Wenn du in München, Deutschland, arbeiten möchtest, ist ein Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene ein guter Weg, um dorthin zu gelangen.

Informiere dich auf dieser Seite über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung eines Visums.

Visum für erfahrene Arbeitnehmer:innen: rechtlicher Hintergrund

Deutschland bietet hervorragende Karrierechancen für erfahrene Fachkräfte, die eine Tätigkeit in einem nicht-regulierten Beruf suchen. Nach § 19c (2) des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG] (Seite auf Englisch) in Verbindung mit § 6 der Ausländerbeschäftigungsverordnung (BeschV) (Seite auf Englisch) kannst du ein Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer:innen erhalten.
Eine offizielle Anerkennung deiner Qualifikation in Deutschland ist nicht erforderlich. Apropos Qualifikation: Mache den Quick-Check, um zu erfahren, ob du dich für unsere kostenlosen Angebote qualifizieren kannst.

Wichtige Voraussetzungen für ein Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

  • Du verfügst über einen Hochschulabschluss oder ein berufliches Zertifikat, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, offiziell anerkannt ist.
  • Die Berufsausbildung muss mindestens 2 Jahre dauern.
  • Beantrage eine Bescheinigung über eine ausländische Berufsqualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), um deinen Visumantrag zu unterstützen. Sobald du deinen Antrag eingereicht hast, kannst du die Gebühr von 150.– Euro sofort online bezahlen.
  • Bei Hochschulabschlüssen kann die ZAB die staatliche Anerkennung des Abschlusses in dem Land überprüfen, in dem du ihn erworben hast.
  • Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre.
  • Deine Erfahrung muss in direktem Zusammenhang mit der Stelle stehen, für die du dich in Deutschland bewirbst.
  • Du brauchst ein konkretes Stellenangebot in einem nicht-reglementierten Beruf (der nicht gesetzlich geschützt ist)
  • Prüfe die Website der Bundesagentur für Arbeit (BA) um zu sehen, ob dein Beruf reglementiert ist
  • Lege deinen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsbescheinigung deines Unternehmens vor.
  • Das erforderliche Mindestbruttojahresgehalt beträgt 48.300 € (Stand 2025)
  • Wenn du über 45 Jahre alt bist, muss dein Gehalt mindestens 53.130 € (Stand 2025) betragen – oder du musst einen ausreichenden Rentenversicherungsschutz nachweisen.
  • Alternativ ist auch ein tarifvertragliches Gehalt akzeptabel.
  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss deiner Beschäftigung zustimmen
  • Die BA prüft, ob dein Gehalt und deine Arbeitsbedingungen denen der einheimischen Arbeitnehmer:innen gleichwertig sind
  • Dein Arbeitgeber muss das Formular einer „Beschäftigungserklärung“ ausfüllen, das normalerweise während des Visumverfahrens eingereicht wird.

Wenn du diese Kriterien erfüllst, hast du gute Chancen, ein Visum zu erhalten und deine Beschäftigung in Deutschland zu sichern. Weitere Informationen über das Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer:innen findest du auf der Website von Make it in Germany.

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Bevor du dich bewirbst: Nimm dir bitte einen Moment Zeit, um unseren Quick-Check auszufüllen.

Wenn du nach dem Quick-Check für unsere Make it in Munich-Angebote in Frage kommst, wird das Anmeldeformular freigeschaltet.

Bist du bereit, anzufangen?