Wie Sie ein Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer erhalten
Erfahrene Arbeitskräfte für München: Wenn Sie in München, Deutschland, arbeiten möchten, ist ein Visum für qualifizierte Arbeitskräfte ein guter Weg, um dorthin zu gelangen.
Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung eines Visums.
Visum für erfahrene Arbeitnehmer: rechtlicher Hintergrund

Deutschland bietet hervorragende Karrierechancen für erfahrene Fachkräfte, die eine Tätigkeit in einem nicht regulierten Beruf suchen. Nach § 19c (2) des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG] in Verbindung mit § 6 der Ausländerbeschäftigungsverordnung (BeschV) können Sie ein Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer erhalten. Eine offizielle Anerkennung Ihrer Qualifikation in Deutschland ist nicht erforderlich. Apropos Qualifikation: Um zu wissen, ob Sie sich für unsere kostenlosen Angebote qualifizieren, machen Sie den Quick-Check.
Wichtige Voraussetzungen für ein Visum für erfahrene Arbeitskräfte

- Sie verfügen über einen Hochschulabschluss oder ein berufliches Zertifikat, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, offiziell anerkannt ist.
- Die Berufsausbildung muss mindestens 2 Jahre dauern.
- Beantragen Sie eine Bescheinigung über eine ausländische Berufsqualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), um Ihren Visumantrag zu unterstützen. Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, können Sie die Gebühr von 150 € sofort online bezahlen.
- Bei Hochschulabschlüssen kann die ZAB die staatliche Anerkennung des Abschlusses in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, überprüfen.
- Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre.
- Ihre Erfahrung muss in direktem Zusammenhang mit der Stelle stehen, für die Sie sich in Deutschland bewerben.
- Sie brauchen ein konkretes Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf (die nicht gesetzlich geschützt sind)
- Prüfen Sie die Website der Bundesagentur für Arbeit (BA) um zu sehen, ob Ihr Beruf reglementiert ist (Seite auf Deutsch)
- Legen Sie Ihren Arbeitsvertrag und eine Arbeitsbescheinigung Ihres Unternehmens vor.
- Das erforderliche Mindestbruttojahresgehalt beträgt 48.300 € (ab 2025)
- Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, muss Ihr Gehalt mindestens 53.130 € (ab 2025) betragen oder Sie müssen einen ausreichenden Rentenversicherungsschutz nachweisen.
- Alternativ ist auch ein tarifvertragliches Gehalt akzeptabel.
- Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss Ihrer Beschäftigung zustimmen
- Die BA prüft, ob Ihr Gehalt und Ihre Arbeitsbedingungen denen der einheimischen Arbeitnehmer gleichwertig sind
- Ihr Arbeitgeber muss das Formular „Declaration of Employment“ ausfüllen, das normalerweise während des Visumverfahrens eingereicht wird.
Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, haben Sie gute Chancen, ein Visum zu erhalten und eine Beschäftigung in Deutschland zu sichern. Weitere Informationen über das Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer finden Sie auf der Website von Make it in Germany.
Haben Sie ein Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer? Bewerben Sie sich jetzt, um ein Teilnehmer zu werden!

Bevor Sie sich bewerben, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um unseren Quick-Check auszufüllen.
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