Nach dem Visum: Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
Bleibst du länger als 3 Monate in München, Deutschland? Wenn ja, ist der nächste Schritt, deinen ständigen Aufenthalt in München zu sichern. Das kannst du mit einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) tun. Dabei solltest du dich beeilen – du musst deine Adresse innerhalb von zwei Wochen nach deiner Ankunft anmelden.
Hier erklären wir dir, wie es funktioniert.
Schritte zur Beantragung deiner Aufenthaltserlaubnis
1. Finde das richtige Bewerbungsformular
Auf der SZE-Website werden dir je nach deinem Profil verschiedene Bewerbungsformulare angeboten. Zum Beispiel:
Die Bearbeitungszeit und die Gebühren können variieren. Bitte prüfe die Informationen direkt auf der SZE-Website.
2. Kontaktiere die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung:
Wende dich an die örtliche Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (auch SZE genannt) über das entsprechende Kontaktformular für deinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis – und erkundige dich, welche Unterlagen du benötigst.
3. Dein Termin:
Sobald du deine Dokumente hochgeladen hast, wird sich die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung mit dir in Verbindung setzen. Sie bitten dich entweder um weitere Dokumente – falls etwas fehlt – oder geben dir einen Termin. Bitte beachte, dass du mindestens 12 Wochen warten musst, um einen Termin zu bekommen.
Wusstest du das?
Das Bürgerbüro, eine Abteilung des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR), dient als zentrale Anlaufstelle für verschiedene Verwaltungsangelegenheiten. Das Anmeldeformular und eine Liste aller Bürgerbüro-Standorte in München findest du auf der Website Muenchen.de (Seite auf Englisch).
Was passiert nach dem Einreichen deiner Bewerbung?
E-Mail-Bestätigung:
Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, erhältst du eine E-Mail zur Eingangsbestätigung. Diese E-Mail hat „Fiktionswirkung“, d.h. dein Visum wird verlängert, bis die SZE eine Entscheidung über deine Aufenthaltsgenehmigung trifft.
Bewahre diese wichtigen Informationen auf und speichere die E-Mail.
Bearbeitungszeit:
- Dauert 7 Monate
- Die SZE überprüft dein Visum, deine Einreiseregistrierung und eventuelle Vorstrafen.
Genehmigung und letzte Schritte:
Die SZE wird dich zu einem persönlichen Termin einladen, um biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) zu erfassen – du musst eine Verwaltungsgebühr von 100.– Euro entrichten.
TIPP: Nach der Einreise nach Deutschland dient dein Visum für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 12 Monate) als Aufenthaltsgenehmigung. Die SZE empfiehlt, eine Aufenthaltserlaubnis mindestens vier Monate vor Ablauf deines Visums online zu beantragen.
Hoch qualifiziert? Hole dir die Blaue Karte EU!
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein beschleunigter Aufenthaltstitel für Akademiker:innen oder hochqualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen.
Bewerbungsverfahren:
Die Einreichung erfolgt über das Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung Portal (keine persönlichen Termine).
Ausführlichere Informationen zur Blue Card findest du auf dieser Seite.
Anforderungen:
1. Wohnsitzanmeldung in München
2. Mindestbruttojahresgehalt:
– Mindestens 50.700 Euro/Jahr (Stand 2026)
– Dein Bruttogehalt muss mindestens 45.934,20 Euro/Jahr (Stand 2026) betragen – wenn die Bundesagentur für Arbeit deiner Beschäftigung zugestimmt hat, du in einem Engpassberuf (PDF auf Englisch) arbeitest oder wenn du innerhalb der letzten 3 Jahre als Berufseinsteiger:in deinen Abschluss gemacht hast.
Hinweis: Die Gehaltsgrenzen gelten unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Diese Gehaltsgrenzen beziehen sich auf das Jahr 2026 und können sich jährlich ändern.
Blaue Karte EU: zusätzliche Informationen
Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, erhältst du eine E-Mail zur Eingangsbestätigung. Diese E-Mail hat „Fiktionswirkung“, d.h. dein Visum wird verlängert, bis die SZE eine Entscheidung über deine Blaue Karte trifft. Behalte das als wichtige Information, und speichere die E-Mail.
- Es dauert 7 Monate
- Die SZE prüft dein Visum, deine Einreiseregistrierung, eventuelle Vorstrafen und alle erforderlichen Dokumente, die du eingereicht hast.
- Fachkräftevisum sind in der Regel für 12 Monate gültig.
- Die SZE empfiehlt, die Blaue Karte EU in seinem Büro zu beantragen – mindestens vier Monate vor Ablauf deines Visums.
- Bürger:innen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ebenfalls ohne Visum nach Deutschland einreisen – und in München eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Tipp: Die Bearbeitungszeiten für die Umwandlung der Aufenthaltsgenehmigung in München können langwierig sein. Um Verzögerungen bei der Aufnahme deiner Arbeit in München zu vermeiden, solltest du vor deiner Abreise ein Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen.
Die SZE wird dich zu einem persönlichen Termin einladen, bei dem du deine biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) abgibst und eine Verwaltungsgebühr von 100.– Euro entrichtest.
Herzlichen Glückwunsch! Jetzt hast du deine Blue Card EU!
- 4 Jahre für unbefristete Verträge.
- Für befristete Verträge (mindestens 6 Monate): Die Gültigkeit der Blue Card EU entspricht der Vertragsdauer – plus 3 Monate für die Arbeitsplatzsuche.
- Deine Blue Card ist 1 Jahr lang an deinen ersten Arbeitgeber gebunden.
- Wenn du später den Arbeitgeber wechseln möchtest, teile dies der SZE über das Kontaktformular mit (Mitteilungspflicht).
Die Stadt München bietet unter diesem Link weitere Informationen zur Blue Card EU, einer Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.
Nach der Ankunft: Registrierung von Ehepartner:in
Schritt 1: Anmeldung des Wohnsitzes
Bei der Ankunft in München muss dein:e Ehepartner:in die eigene Adresse im Bürgerbüro anmelden.
Schritt 2: Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
Reiche die erforderlichen Unterlagen über das SZE-Online-Portal ein:
Du musst mehrere Dokumente einreichen – darunter deine Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, entweder im Original oder als Kopie (auch mit Apostille oder Beglaubigung). Wenn kein internationales oder mehrsprachiges Dokument verfügbar ist, musst du eine beglaubigte Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers vorlegen.
Gebühren:
100.– Euro für Aufenthaltserlaubnisse von mehr als einem Jahr
Tipp: Die Anerkennung des Studiums ist nicht erforderlich, aber von Vorteil, wenn Ehepartner:innen später einen anderen Aufenthaltstitel beantragen möchten.