Nach dem Visum: Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
Bleibst du länger als 3 Monate in München, Deutschland? Wenn ja, ist der nächste Schritt, deinen ständigen Aufenthalt in München zu sichern. Das kannst du mit einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis beim KVR tun. Dabei solltest du dich beeilen – du musst deine Adresse innerhalb von zwei Wochen nach deiner Ankunft anmelden.
Hier erklären wir dir, wie es funktioniert.
Schritte zur Beantragung deiner Aufenthaltserlaubnis
1. Finde das richtige Bewerbungsformular
Auf der KVR-Website werden dir je nach deinem Profil verschiedene Bewerbungsformulare angeboten. Zum Beispiel:
Die Bearbeitungszeit und die Gebühren können variieren. Bitte prüfe die Informationen direkt auf der KVR-Website.
2. Kontaktiere die Ausländerbehörde:
Wende dich an die örtliche Ausländerbehörde (auch Einwanderungsbehörde genannt) über das entsprechende Kontaktformular für deinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis – und erkundige dich, welche Unterlagen du benötigst.
3. Dein Termin:
Sobald du deine Dokumente hochgeladen hast, wird sich die Einwanderungsbehörde mit dir in Verbindung setzen. Sie bitten dich entweder um weitere Dokumente – falls etwas fehlt – oder geben dir einen Termin. Bitte beachte, dass du mindestens 12 Wochen warten musst, um einen Termin zu bekommen.
Wusstest du das?
Das Bürgerbüro, eine Abteilung des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR), dient als zentrale Anlaufstelle für verschiedene Verwaltungsangelegenheiten. Das Anmeldeformular und eine Liste aller Bürgerbüro-Standorte in München findest du auf der Website Muenchen.de (Seite auf Englisch).

Was passiert nach dem Einreichen deiner Bewerbung?
E-Mail-Bestätigung:
Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, erhältst du eine E-Mail zur Eingangsbestätigung. Diese E-Mail hat „Fiktionswirkung“, d.h. dein Visum wird verlängert, bis das KVR eine Entscheidung über deine Aufenthaltsgenehmigung trifft.
Bewahre diese wichtigen Informationen auf und speichere die E-Mail.
Bearbeitungszeit:
- Dauert 10-12 Wochen
- Das KVR überprüft dein Visum, deine Einreiseregistrierung und eventuelle Vorstrafen.
Genehmigung und letzte Schritte:
Das KVR wird dich zu einem persönlichen Termin einladen, um biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) zu erfassen – du musst eine Verwaltungsgebühr von 100.– Euro entrichten.
TIPP: Nach der Einreise nach Deutschland dient dein Visum für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 12 Monate) als Aufenthaltsgenehmigung. Das KVR empfiehlt, eine Aufenthaltserlaubnis mindestens vier Monate vor Ablauf deines Visums online zu beantragen.
Hoch qualifiziert? Hole dir die Blaue Karte EU!
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein beschleunigter Aufenthaltstitel für Akademiker:innen oder hochqualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen.
Bewerbungsverfahren:
Die Einreichung erfolgt über das KVR-Online-Portal (keine persönlichen Termine).
Ausführlichere Informationen zur Blue Card findest du in diesem Video oder auf dieser Seite.
Anforderungen:
1. Wohnsitzanmeldung in München
2. Mindestbruttojahresgehalt:
– Mindestens 48.300.– Euro/Jahr (Stand 2025)
– Dein Bruttogehalt muss mindestens 43.759,80 Euro/Jahr (Stand 2025) betragen – wenn die Bundesagentur für Arbeit deiner Beschäftigung zugestimmt hat, du in einem Engpassberuf (PDF auf Englisch) arbeitest oder wenn du innerhalb der letzten 3 Jahre als Berufseinsteiger:in deinen Abschluss gemacht hast.
Hinweis: Die Gehaltsgrenzen gelten unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Diese Gehaltsgrenzen beziehen sich auf das Jahr 2025 und können sich jährlich ändern.
Blaue Karte EU: zusätzliche Informationen

Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, erhältst du eine E-Mail zur Eingangsbestätigung. Diese E-Mail hat „Fiktionswirkung“, d.h. dein Visum wird verlängert, bis das KVR eine Entscheidung über deine Blaue Karte trifft. Behalte das als wichtige Information, und speichere die E-Mail.
- Es dauert 10 bis 12 Wochen
- Das KVR prüft dein Visum, deine Einreiseregistrierung, eventuelle Vorstrafen und alle erforderlichen Dokumente, die du eingereicht hast.
- Facharbeitervisa sind in der Regel für 12 Monate gültig.
- Das KVR empfiehlt, die Blaue Karte EU in seinem Büro zu beantragen – mindestens vier Monate vor Ablauf deines Visums.
- Bürger:innen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ebenfalls ohne Visum nach Deutschland einreisen – und in München eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Tipp: Die Bearbeitungszeiten für die Umwandlung der Aufenthaltsgenehmigung in München können langwierig sein. Um Verzögerungen bei der Aufnahme deiner Arbeit in München zu vermeiden, solltest du vor deiner Abreise ein Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen.
Das KVR wird dich zu einem persönlichen Termin einladen, bei dem du deine biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) abgibst und eine Verwaltungsgebühr von 100.– Euro entrichtest.
Herzlichen Glückwunsch! Jetzt hast du deine Blue Card EU!
- 4 Jahre für unbefristete Verträge.
- Für befristete Verträge (mindestens 6 Monate): Die Gültigkeit der Blue Card EU entspricht der Vertragsdauer – plus 3 Monate für die Arbeitsplatzsuche.
- Deine Blue Card ist 1 Jahr lang an deinen ersten Arbeitgeber gebunden.
- Wenn du später den Arbeitgeber wechseln möchtest, teile dies dem KVR über das Kontaktformular mit (Mitteilungspflicht).
Die Stadt München bietet unter diesem Link (Seite auf Englisch) weitere Informationen zur Blue Card EU, einer Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.
Nach der Ankunft: Registrierung von Ehepartner:in
Schritt 1: Anmeldung des Wohnsitzes
Bei der Ankunft in München muss dein:e Ehepartner:in die eigene Adresse im Bürgerbüro anmelden.
Schritt 2: Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
Reiche die erforderlichen Unterlagen über das KVR-Online-Portal ein:
Du musst mehrere Dokumente einreichen – darunter deine Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, entweder im Original oder als Kopie (auch mit Apostille oder Beglaubigung). Wenn kein internationales oder mehrsprachiges Dokument verfügbar ist, musst du eine beglaubigte Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers vorlegen.
Gebühren:
100.– Euro für Aufenthaltserlaubnisse von mehr als einem Jahr
Tipp: Die Anerkennung des Studiums ist nicht erforderlich, aber von Vorteil, wenn Ehepartner:innen später einen anderen Aufenthaltstitel beantragen möchten.