Einführung ins Einreisevisum: dein Tor zu München
Leg los für deinen Umzug nach München: Wer braucht ein Einreisevisum – und wer nicht? Wie prüfst du deine Visa-Optionen? Finde heraus, wie du den Prozess richtig beginnst: Hier findest du Hilfe bei der Vorbereitung deiner Einreisedokumente.
Viele Informationen und nützliche Links warten auf dich.
Nach dem Visum: mehr über den Aufenthalt
Nach deiner Ankunft musst du eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und deine Adresse innerhalb von zwei Wochen anmelden. Make it in Munich informiert dich hier darüber, wie du dies tun kannst.
Mehrere Visa-Optionen: Finde deinen Typ!
Erwägst du, nach München, Deutschland, zu kommen – um zu arbeiten, zu studieren, an einer Berufsausbildung teilzunehmen oder mit deiner Familie umzuziehen? Wenn du ein Einreisevisum benötigst, hängt die Art des Visums von deinem Grund für die Einreise ab. Informiere dich über die verschiedenen Visa-Optionen und deren Anforderungen, um das perfekte Visum für deinen Umzug nach Deutschland zu finden!
Mehr über Visumstypen
Unser Tipp
Bist du verwirrt über die erforderlichen Visaarten für das Projekt? Es gibt einen schnellen Weg, deine Visumsoptionen zu überprüfen. Finde heraus, ob Arbeiten und Leben in Deutschland für dich möglich ist – mit diesem Quick-Check.
Wer braucht ein Einreisevisum?
Bitte beachte: Die meisten nicht-europäischen Bürger:innen benötigen ein Einreisevisum! Drittstaatsangehörige, die nicht Bürger:innen ausgewählter Länder sind (Australien, Israel, Japan, Kanada, die Republik Korea, Neuseeland, das Vereinigte Königreich Großbritannien und die USA), müssen vor ihrer Reise nach Deutschland ein Visum bei ihrer deutschen Botschaft oder ihrem Konsulat beantragen.
Hinweis: Wir können bei Make it in Munich keine Rechtsberatung anbieten. Für weitere Informationen sieh bitte hier nach.
Unser Tipp
Du kannst diese Weltkarte nutzen, um dir einen Überblick über die Kontakte und Angebote deutscher Institutionen in deinem Wohnsitzland zu verschaffen.
Wer braucht kein Visum?
Ob du Student:in, Praktikant:in oder Berufstätige:r bist – deine Visumspflicht hängt von deinem Heimatland und deinen Qualifikationen sowie der Absicht deines Aufenthalts in Deutschland ab.
Bürger:innen der EU-, EFTA- und EWR-Länder
Bürger:innen der Europäischen Union (EU) und der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) genießen Freizügigkeit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). EU- und EFTA-Bürger:innen benötigen für die Einreise nach Deutschland zu Beschäftigungszwecken weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis.
Nicht-EU-Bürger:innen, die kein Einreisevisum benötigen (nur eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken)
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Staatsangehörige dieser Länder können direkt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken beantragen, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen.