Wie erhalten Sie ein Visum für eine Berufsausbildung in München?
Sei es schulisch oder betrieblich: Ein Visum für eine Berufsausbildung in München ist eine hoch angesehene Möglichkeit, in die Stadt einzureisen – und sich für die kostenlosen Angebote von Make it in Munich zu qualifizieren. Aber was genau sind die Voraussetzungen?
Erfahren Sie hier auf dieser Seite mehr über Visa für die berufliche Bildung.
Wie funktioniert die Berufsausbildung?
Eine Berufsausbildung in München führt oft zu einer Anstellung. Sie vermittelt Ihnen die Fähigkeiten und Kenntnisse, die deutsche Arbeitgeber suchen.
Es gibt zwei Hauptoptionen für die Berufsausbildung in Deutschland:
Schulische Ausbildung:
Dabei wird theoretisches Lernen im Klassenzimmer mit praktischer Erfahrung in einer Berufsschule kombiniert.
Innerbetriebliche Ausbildung:
So können Sie direkt am Arbeitsplatz in einem Unternehmen lernen und gleichzeitig ergänzende Kurse besuchen.
Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Visumstatus benötigen Sie möglicherweise einen Aufenthaltstitel nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG ), um eine Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren (Seite auf Deutsch).

Möchten Sie mehr über Berufsausbildungen in Deutschland erfahren?
Besuchen Sie den Abschnitt „Berufliche Bildung“ auf unserer Website für weitere Informationen.
Visum für eine Berufsausbildung - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

- Ausbildungsplatz:
Sichern Sie sich einen bestätigten Ausbildungsplatz in einem Unternehmen oder einer Berufsschule in Deutschland.
- Sprachkenntnisse:
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse. Dies erfordert in der Regel mindestens das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Dies gilt, wenn der Schulungsanbieter Ihre Kenntnisse nicht bewertet hat oder Sie keinen vorbereitenden Deutschkurs besucht haben.
- Finanzielle Mittel:
Weisen Sie nach, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des Programms bestreiten können.
Möglichkeiten, die Kostenanforderung zu erfüllen:
- Für die Ausbildung in der Schule:
Eröffnen Sie ein gesperrtes Bankkonto oder legen Sie eine Verpflichtungserklärung vor, aus der hervorgeht, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen.
- Für die innerbetriebliche Ausbildung:
Die Ausbildungsvergütung, die Sie erhalten, kann als Nachweis dienen. Wenn sie nicht ausreicht, ergänzen Sie sie mit einem gesperrten Bankkonto oder einer Verpflichtungserklärung.
Unser Tipp
Wenn Sie eine Berufsausbildung als Assistent oder Helfer in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf abgeschlossen haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 12 Monaten zur Arbeitssuche erhalten. Diese Erlaubnis kann einmal um weitere sechs Monate verlängert werden.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die duale Berufsausbildung den Auszubildenden ein Gehalt verschafft, was von Bedeutung ist, da in vielen anderen Ländern, anders als in Deutschland, Berufsschulen und TVET Schulgeld verlangen:
Weitere Informationen über das Visum für die Berufsausbildung finden Sie auf der Website von Make it in Germany.
Tipp zum Visum für eine Berufsausbildung: Suche nach einem Ausbildungsplatz
Sie interessieren sich für eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland – haben aber noch keinen Ausbildungsplatz sicher? Mit einem Visum zur Ausbildungssuche nach § 17 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) können Sie nach Deutschland einreisen, um nach Arbeitsmöglichkeiten zu suchen und einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden.
Dies sind die Anforderungen:
1
Schulabschlusszeugnis:
Sie müssen einen Schulabschluss mit Hochschulreife oder einen anerkannten Abschluss einer deutschen Auslandsschule haben.
2
Brief von der Berufsschule:
Um sich für eine Berufsausbildung in einem reglementierten Beruf, wie z.B. im Gesundheitswesen, zu bewerben, müssen die Bewerber ihren ausländischen Schulabschluss von der bayerischen Schulbehörde anerkennen lassen (Bayerisches Landesamt für Schule – Seite auf Deutsch). Um das Verfahren einzuleiten, muss der Bewerber ein Schreiben der Schule erhalten, bei der er sich bewirbt, aus dem hervorgeht, dass das ausländische Zeugnis anerkannt werden muss, um akzeptiert zu werden.
3
Nachweis von Sprachkenntnissen:
Sie müssen mindestens Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen – gemäß dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER).
4
Altersgrenze:
Die Antragsteller müssen unter 35 Jahre alt sein.
5
Fähigkeit, die Lebenshaltungskosten zu decken:
Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie Ihre Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts decken können. Dies kann durch ein gesperrtes Bankkonto mit mindestens 1.091 € pro Monat (ab 2025) geschehen – oder durch die Einreichung einer formellen Verpflichtungserklärung.

Mehr über unsere Angebote
Wir bieten kostenlose Online-Beratungen und Seminare, Deutsch- und IT-Kurse. All das hilft Ihnen, sich auf Ihre Karriere vorzubereiten und sich in München zu integrieren – noch bevor Sie ankommen!