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Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

Nach dem Visum: Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

Bleiben Sie länger als 3 Monate in München, Deutschland? Wenn ja, ist der nächste Schritt die Sicherung Ihres dauerhaften Status. Das können Sie mit einem Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung beim KVR tun. Dabei müssen Sie sich beeilen – Sie müssen Ihre Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft anmelden.

Hier erklären wir Ihnen, wie es funktioniert.

Schritte zur Beantragung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung

1. Finden Sie das richtige Bewerbungsformular
Auf der KVR-Website werden Ihnen je nach Ihrem Profil verschiedene Bewerbungsformulare angeboten. Zum Beispiel:

Die Bearbeitungszeit und die Gebühren können variieren. Bitte prüfen Sie die Informationen direkt auf der KVR-Website.

2. Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde:
Wenden Sie sich an die örtliche Ausländerbehörde (auch Einwanderungsbehörde genannt) über das entsprechende Kontaktformular für Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung – und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie benötigen.

3. Ihr Termin:
Sobald Sie Ihre Dokumente hochgeladen haben, wird sich die Einwanderungsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie entweder um weitere Dokumente bitten – falls etwas fehlt – oder Ihnen einen Termin geben. Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Wochen warten müssen, um einen Termin zu bekommen.

Wussten Sie das?

Das Bürgerbüro, eine Abteilung des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR), dient als zentrale Anlaufstelle für verschiedene Verwaltungsangelegenheiten. Das Anmeldeformular und eine Liste aller Bürgerbüro-Standorte in München finden Sie auf der Website Muenchen.de.

Was passiert nach der Einreichung Ihrer Bewerbung?

E-Mail-Bestätigung:

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags („Antragstellung“). Diese E-Mail hat „Fiktionswirkung“, d.h. Ihr Visum wird verlängert, bis das KVR eine Entscheidung über Ihre Aufenthaltsgenehmigung trifft.

Bewahren Sie diese wichtigen Informationen auf und speichern Sie diese E-Mail.

Bearbeitungszeit:

  • Dauert 10-12 Wochen
  • Das KVR überprüft Ihr Visum, Ihre Einreiseregistrierung und eventuelle Vorstrafen.

Genehmigung und letzte Schritte:

Das KVR wird Sie zu einem persönlichen Termin einladen, um biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) zu erfassen, und Sie müssen eine Verwaltungsgebühr von € 100,- entrichten.

TIPP: Nach der Einreise nach Deutschland dient Ihr Visum für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 12 Monate) als Aufenthaltsgenehmigung. Das KVR empfiehlt, eine Aufenthaltserlaubnis mindestens vier (4) Monate vor Ablauf Ihres Visums online zu beantragen.

Hoch qualifiziert? Holen Sie sich die Blaue Karte EU!

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein beschleunigter Aufenthaltstitel für Akademiker oder hochqualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen.

Bewerbungsverfahren:

Die Einreichung erfolgt über das KVR-Online-Portal (keine persönlichen Termine).
Ausführlichere Informationen zur Blue Card finden Sie in diesem Video oder auf dieser Seite.

Anforderungen:

1. Wohnsitzanmeldung in München
2. Mindestbruttojahresgehalt:
– Mindestens €48.300/Jahr (2025)
– Ihr Bruttogehalt muss mindestens €43.759,80 (ab 2025)/Jahr betragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat und Sie in einem Engpassberuf arbeiten oder wenn Sie innerhalb der letzten 3 Jahre als Berufseinsteiger Ihren Abschluss gemacht haben.

Hinweis: Die Gehaltsgrenzen gelten unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Diese Gehaltsgrenzen beziehen sich auf das Jahr 2025 und können sich jährlich ändern.

Blaue Karte EU: zusätzliche Informationen

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags („Antragstellung“). Diese E-Mail hat „Fiktionswirkung“ und verlängert Ihr Visum, bis das KVR eine Entscheidung über die Blue Card trifft. Bewahren Sie sie als wichtige Information auf und speichern Sie diese E-Mail.

  • Es dauert 10 bis 12 Wochen
  • KVR prüft Ihr Visum, Ihre Einreiseregistrierung, eventuelle Vorstrafen und alle erforderlichen Dokumente, die Sie eingereicht haben.
  • Facharbeitervisa sind in der Regel für 12 Monate gültig.
  • Das KVR empfiehlt, die Aufenthaltsgenehmigung Blaue Karte in seinem Büro zu beantragen – mindestens vier Monate vor Ablauf Ihres Visums.
  • Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ebenfalls ohne Visum nach Deutschland einreisen – und in München eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Tipp: Die Bearbeitungszeiten für die Umwandlung der Aufenthaltsgenehmigung in München können langwierig sein. Um Verzögerungen bei der Aufnahme Ihrer Arbeit in München zu vermeiden, sollten Sie vor Ihrer Abreise ein Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen.

Das KVR wird Sie zu einem persönlichen Termin einladen, bei dem Sie Ihre biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) aufnehmen und eine Verwaltungsgebühr von € 100,- entrichten.

Herzlichen Glückwunsch! Jetzt haben Sie Ihre Blue Card!

  • 4 Jahre für unbefristete Verträge.
  • Für befristete Verträge (mindestens 6 Monate): Die Gültigkeit der Blue Card entspricht der Vertragsdauer + 3 Monate für die Arbeitsplatzsuche.
  • Ihre Blue Card ist 1 Jahr lang an Ihren ersten Arbeitgeber gebunden.
  • Wenn Sie später den Arbeitgeber wechseln möchten, teilen Sie dies KVR über das Kontaktformular mit (Mitteilungspflicht).

Die Stadt München bietet unter diesem Link weitere Informationen zur Blue Card, einer Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.

Nach der Ankunft: Registrierung Ihres Ehepartners

Schritt 1: Anmeldung des Wohnsitzes
Bei der Ankunft in München muss Ihr Ehepartner seine Adresse im Bürgerbüro anmelden.

Schritt 2: Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen über das KVR-Online-Portal ein (Seite auf Deutsch):

Sie müssen mehrere Dokumente einreichen, darunter Ihre Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, entweder im Original oder als Kopie (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn kein internationales oder mehrsprachiges Dokument verfügbar ist, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers vorlegen.

Gebühren:
€100,- für Aufenthaltsgenehmigungen von mehr als einem Jahr

Tipp: Die Anerkennung des Studiums ist nicht erforderlich, aber von Vorteil, wenn der Ehepartner später einen anderen Aufenthaltstitel beantragen möchte.