Munich's official website for qualified professionals and young talents from abroad.
Munich's official website for qualified professionals and young talents from abroad.
Anerkennung ausländischer akademischer Grade und Institutionen

Wie man einen ausländischen Universitätsabschluss anerkennen lässt

Haben Sie in Ihrem Heimatland einen akademischen Abschluss gemacht oder eine Berufsausbildung abgeschlossen – bevor Sie nach München kamen? Finden Sie auf dieser Seite heraus, welche Plattformen Sie bei der Anerkennung von Hochschulabschlüssen am besten unterstützen.

Sie erleichtern und unterstützen Ihren Prozess der Anerkennung ausländischer Qualifikationen, wodurch Sie viel Zeit und Ressourcen sparen können.

Erfahren Sie mehr über Visumstypen

Es gibt viele Arten von Visa für München: Visum für die Berufsausbildung, Arbeitsvisum, Visum für den Spracherwerb und viele mehr.

Haben Sie einen ausländischen Hochschulabschluss?
Prüfen Sie „anabin“!

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen („ZAB“) betreibt die Datenbank „anabin“ (Seite auf Deutsch). Sie bietet Informationen darüber, wie ausländische Bildungsabschlüsse in Deutschland bewertet werden. Mit Hilfe von anabin können Sie herausfinden, wie Ihr Abschluss im deutschen Bildungssystem eingestuft wird.

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid oder eine „Vergleichbarkeitsbescheinigung“. Dieses Dokument erläutert Ihren ausländischen Abschluss und vergleicht ihn mit einem ähnlichen akademischen Abschluss im deutschen Bildungssystem. Dies kann sehr hilfreich sein, wenn Sie sich in Deutschland um einen Arbeitsplatz oder eine Weiterbildung bewerben. Weitere Informationen finden Sie in diesem Video – und eine detaillierte Anleitung zur Verwendung von anabin hier.

Möchten Sie sich über die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses beraten lassen?

Sie können sich von der Münchner Servicestelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beraten lassen. Wenn Sie bereits in München wohnen, registrieren Sie sich bitte hier. Wenn Sie noch im Ausland sind und einen Nachweis haben, dass Sie nach München kommen (z.B. einen Vertrag oder eine Wohnadresse), registrieren Sie sich bitte hier.

WICHTIG!

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den Unterschied verstehen: Das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung (Anerkennung) ist nicht dasselbe wie das digitale Auskunftsverfahren, das von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) angeboten wird.

  • Äquivalenzprüfung (Anerkennung): Damit wird offiziell geprüft, ob Ihr ausländischer Abschluss dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist – und ob er den deutschen Standards entspricht.
  • Digitales Informationsverfahren der ZAB: Dieses Verfahren prüft lediglich, ob Ihr Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, offiziell anerkannt ist, und nennt den passenden deutschen Bildungsgrad (z.B. Master oder Bachelor). Die ZAB-Auskunft berechtigt Sie jedoch nicht zur Zulassung zu einer Universität, zu einem weiterführenden Studium oder zur Ausübung eines reglementierten Berufs.

Weitere Informationen über das ZAB-Verfahren finden Sie auf der offiziellen ZAB-Website.