Anerkennung ausländischer akademischer Grade und Institutionen

Münchens offizielle Website für Fach- und Nachwuchskräfte aus dem Ausland.
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Anerkennung ausländischer akademischer Grade und Institutionen

Anerkennung eines Nicht-EU-Hochschulabschlusses: so geht es

Hast du in deinem Heimatland einen akademischen Abschluss oder eine Berufsausbildung abgeschlossen – vor deiner Ankunft in München? Informiere dich auf dieser Seite über die Plattformen, die dich bei der Anerkennung deines Universitätsabschlusses am besten unterstützen.

Diese Plattformen erleichtern und unterstützen deinen Anerkennungsprozess ausländischer Qualifikationen und sparen dir so viel Zeit und Aufwand.

Lerne die Visa-Arten kennen

Es gibt viele Arten von Visa für München: Visum für die Berufsausbildung, zum Arbeiten, für den Spracherwerb und viele mehr.

Du hast einen ausländischen Hochschulabschluss?
Sieh dir „anabin“ an!

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen („ZAB“) betreibt die Datenbank „anabin“. Sie bietet Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland. Mit anabin kannst du herausfinden, wie dein Abschluss im deutschen Bildungssystem eingestuft wird.

Nach Abschluss des Verfahrens erhältst du einen Anerkennungsbescheid – eine „Beurteilung der Vergleichbarkeit“. Dieses Dokument erläutert deinen ausländischen Abschluss und vergleicht ihn mit einem möglichst ähnlichen akademischen Abschluss im deutschen Bildungssystem. Dies kann sehr hilfreich sein, wenn du dich in Deutschland um einen Arbeitsplatz oder eine Weiterbildung bewirbst. Weitere Informationen findest du in diesem Video – und eine detaillierte Anleitung zur Verwendung von anabin hier (auf Englisch).

Möchtest du dich über die Anerkennung deines ausländischen Hochschulabschlusses beraten lassen?

Du kannst dich von der Münchner Servicestelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beraten lassen. Wenn du bereits in München wohnst, registriere dich bitte hier. Wenn du noch im Ausland bist und einen Nachweis hast, dass du nach München kommst (z.B. einen Vertrag oder eine Wohnadresse), registriere dich bitte hier.

WICHTIG!

Bitte stelle sicher, dass du den Unterschied verstehst: Das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung (Anerkennung) ist nicht dasselbe wie das digitale Auskunftsverfahren, das von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) angeboten wird.

  • Äquivalenzprüfung (Anerkennung): Damit wird offiziell geprüft, ob dein ausländischer Abschluss dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist – und ob er den deutschen Standards entspricht.
  • Digitales Informationsverfahren der ZAB: Dieses Verfahren prüft lediglich, ob dein Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, offiziell anerkannt ist, und nennt den passenden deutschen Bildungsgrad (z.B. Master oder Bachelor). Die ZAB-Auskunft berechtigt dich jedoch nicht zur Zulassung zu einer Universität, zu einem weiterführenden Studium oder zur Ausübung eines reglementierten Berufs.

Weitere Informationen über das ZAB-Verfahren findest du auf der offiziellen ZAB-Website.