Munich's official website for qualified professionals and young talents from abroad.
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Visum für die Beschäftigung im Rahmen der Anerkennung der Partnerschaft

Los geht's in München: Arbeiten während des Anerkennungsverfahrens

Sie träumen von einer Karriere in München, Deutschland, aber Ihr ausländischer Abschluss muss noch anerkannt werden? Mit Anerkennungspartnerschaften können Sie in Deutschland arbeiten – während Sie das Anerkennungsverfahren für Ihre Qualifikationen abschließen. Prüfen Sie die Anforderungen für Ihr Arbeitsvisum!

Sind Sie neugierig, wie das funktioniert? Erfahren Sie hier mehr darüber!

Visumspflicht für Deutschland: Anerkennung von Partnerschaften

1

Qualifizierung:

  • Ausländischer Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation, die eine mindestens zweijährige Vollzeitausbildung erfordert
  • Ihre Qualifikation muss in dem Land, in dem sie erworben wurde, anerkannt sein
  • Legen Sie einen Anerkennungsnachweis vor: eine digitale Bescheinigung über die Vergleichbarkeit oder eine positive Auskunft über Ihre Qualifikation – beantragen Sie beides bei der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)“.

2

Konkretes Stellenangebot:

  • Sie müssen ein qualifiziertes Stellenangebot von einem deutschen Arbeitgeber haben
  • Die Tätigkeit erfordert in der Regel einen Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung (Hilfstätigkeiten sind nicht ausreichend)
  • Eine Ausnahme: Für reglementierte Berufe (z.B. Ärzte, Krankenschwestern) können Sie als Assistent arbeiten, bis Sie die erforderliche Lizenz zur Ausübung erhalten.

3

Anerkennung der Partnerschaftsvereinbarung:

  • Eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, in der Sie bestätigen, dass Sie das Anerkennungsverfahren als Teil Ihres Arbeitsverhältnisses absolvieren werden
  • Dies kann in Ihrem Arbeitsvertrag enthalten sein

4

Sprachkenntnisse:

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (oder höher), gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)

Hinweis: Einige Berufe oder Qualifikationsprogramme können ein höheres Niveau der deutschen Sprache erfordern.

5

5. Geeigneter Arbeitgeber:

  • Ihr Arbeitgeber muss für eine Anerkennungspartnerschaft qualifiziert sein, d.h. er muss Erfahrung in der Durchführung von Berufsausbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen haben.
  • Die zuständige Behörde wird die Eignung des Arbeitgebers während des Visumverfahrens überprüfen – dafür müssen Sie nichts tun

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Chancen auf ein Visum im Rahmen des Anerkennungspartnerschaftsprogramms erhöhen – und Ihre berufliche Reise in München, Deutschland, beginnen! Weitere Informationen über das Visum für eine Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft finden Sie auf der Website von Make it in Germany.

Haben Sie ein Visum für München? Bewerben Sie sich jetzt, um Teilnehmer zu werden!

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Bevor Sie sich bewerben, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um unseren Quick-Check auszufüllen.

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