Los geht's in München: Arbeiten während des Anerkennungsverfahrens
Du träumst von einer Karriere in München, Deutschland, aber deine Qualifikation aus dem Ausland muss noch anerkannt werden? Mit einer Anerkennungspartnerschaft kannst du in Deutschland arbeiten – noch vor dem Abschluss des Anerkennungsverfahrens für deine Kompetenzen. Beachte die Anforderungen für Arbeitsvisa!
Bist du neugierig, wie das funktioniert? Erfahre hier mehr darüber!
Voraussetzungen für die Anerkennung von Partnerschaften
1
Qualifizierung:
- Ausländischer Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation, die eine mindestens zweijährige Vollzeitausbildung erfordert
- Deine Qualifikation muss in dem Land, in dem sie erworben wurde, anerkannt sein
- Lege einen Anerkennungsnachweis vor – eine digitale Bescheinigung über die Vergleichbarkeit oder eine positive Auskunft über Ihre Qualifikation. Beantrage beides bei der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)“.
2
Konkretes Stellenangebot:
- Du musst ein qualifiziertes Stellenangebot von einem deutschen Arbeitgeber erhalten haben.
- Die Tätigkeit erfordert in der Regel einen Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung (Hilfstätigkeiten sind nicht ausreichend).
- Eine Ausnahme: Für reglementierte Berufe (z.B. Ärzt:innen, Krankenschwestern) kannst du als Assistent:in arbeiten, bis du die erforderliche Lizenz zur Ausübung erhältst.
3
Anerkennung der Partnerschaftsvereinbarung:
- Eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber, die bestätigt, dass du das Anerkennungsverfahren als Teil deines Arbeitsverhältnisses absolvieren wirst
- Dies kann in deinem Arbeitsvertrag enthalten sein
4
Sprachkenntnisse:
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (oder höher), gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Hinweis: Einige Berufe oder Qualifikationsprogramme können ein höheres Niveau der deutschen Sprache erfordern.
5
5. Geeigneter Arbeitgeber:
- Dein Arbeitgeber muss für eine Anerkennungspartnerschaft qualifiziert sein, d.h. er muss Erfahrung in der Durchführung von Berufsausbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen haben.
- Die zuständige Behörde wird die Eignung des Arbeitgebers während des Visumverfahrens überprüfen – dafür musst du nichts tun.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Chancen auf ein Visum im Rahmen des Anerkennungspartnerschaftsprogramms erhöhen – und deine berufliche Reise in München, Deutschland, beginnen! Weitere Informationen über das Visum für eine Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft findest du auf der Website von Make it in Germany.
Hast du ein Visum für München? Bewirb dich jetzt, um unser:e Teilnehmer:in zu werden!

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