Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung

Münchens offizielle Website für qualifizierte Fachkräfte und junge Talente aus dem Ausland.
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Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung

Wie erhältst du ein Visum für eine Berufsausbildung in München?

Sei es schulisch oder betrieblich: Ein Visum zur Berufsausbildung in München ist eine hoch angesehene Möglichkeit, in die Stadt einzureisen – und dich für die kostenlosen Angebote von Make it in Munich zu qualifizieren. Aber was genau sind die Voraussetzungen?

Erfahre hier auf dieser Seite mehr über Visa für die berufliche Bildung.

Wie funktioniert die Berufsausbildung?

Eine Berufsausbildung in München führt oft zu einer Anstellung. Sie vermittelt dir die Fähigkeiten und Kenntnisse, die deutsche Arbeitgeber suchen.

Es gibt zwei Hauptoptionen für die Berufsausbildung in Deutschland:

Schulische Ausbildung:

Dabei wird theoretisches Lernen im Klassenzimmer mit praktischer Erfahrung in einer Berufsschule kombiniert.

Innerbetriebliche Ausbildung:

So kannst du direkt am Arbeitsplatz in einem Unternehmen lernen – und gleichzeitig ergänzende Kurse besuchen.

Abhängig von Staatsangehörigkeit und Visumstatus benötigst du möglicherweise einen Aufenthaltstitel nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Seite auf Englisch), um eine Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren.

Möchtest du mehr über Berufsausbildungen in Deutschland erfahren?

Besuche den Abschnitt „Berufliche Bildung“ auf unserer Website für weitere Informationen.

Visum für eine Berufsausbildung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sichere dir einen bestätigten Ausbildungsplatz in einem Unternehmen oder einer Berufsschule in Deutschland.

Verfüge über ausreichende Deutschkenntnisse. Dies erfordert in der Regel mindestens das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Dies gilt, wenn der Schulungsanbieter deine Kenntnisse nicht bewertet hat – oder du keinen vorbereitenden Deutschkurs besucht hast.

Weise nach, dass du deinen Lebensunterhalt während des Programms bestreiten kannst.

Möglichkeiten, die Kostenanforderung zu erfüllen:

Eröffne ein gesperrtes Bankkonto oder lege eine Verpflichtungserklärung vor, aus der hervorgeht, dass du über ausreichende Mittel verfügst.

Die Ausbildungsvergütung, die du erhältst, kann als Nachweis dienen. Wenn sie nicht ausreicht, ergänze sie mit einem Sperrkonto oder einer Verpflichtungserklärung.

Unser Tipp

Wenn du eine Berufsausbildung als Assistent:in oder Helfer:in in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf abgeschlossen hast, kannst du eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 12 Monaten zur Arbeitssuche erhalten. Diese Erlaubnis kann einmal um weitere sechs Monate verlängert werden.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die duale Berufsausbildung den Auszubildenden ein Gehalt verschafft. Ein bedeutender Vorteil, da Berufsschulen und berufliche Bildung in vielen anderen Ländern – anders als in Deutschland – Schulgeld verlangen:

Weitere Informationen über das Visum für die Berufsausbildung finden Sie auf der Website von Make it in Germany.

Tipp zum Visum für eine Berufsausbildung: Suche nach einem Ausbildungsplatz

Du interessierst dich für eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland – hast dir aber noch keinen Ausbildungsplatz gesichert? Mit einem Visum zur Ausbildungssuche nach § 17 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Seite auf Englisch) kannst du nach Deutschland einreisen, um nach Arbeitsmöglichkeiten zu suchen und einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden.

Dies sind die Anforderungen:

1

Schulabschlusszeugnis:

Du musst einen Schulabschluss mit Hochschulreife oder einen anerkannten Abschluss einer deutschen Auslandsschule haben.

2

Brief von der Berufsschule:

Um dich für eine Berufsausbildung in einem reglementierten Beruf, wie z.B. im Gesundheitswesen, zu bewerben, musst du deinen ausländischen Schulabschluss von der bayerischen Schulbehörde anerkennen lassen (Bayerisches Landesamt für Schule).
Zur Einleitung des Verfahrens musst du ein Schreiben der Schule erhalten, bei der du dich bewirbst. Dieses Schreiben betont, dass das ausländische Zeugnis anerkannt werden muss, um akzeptiert zu werden.

3

Nachweis von Sprachkenntnissen:

Du musst mindestens Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen – gemäß dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER).

4

Altersgrenze:

Antragsteller:innen müssen unter 35 Jahre alt sein.

5

Fähigkeit, die Lebenshaltungskosten zu decken:

Du musst den Nachweis erbringen, dass du deine Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer deines Aufenthalts decken kannst. Dies kann durch ein Sperrkonto mit mindestens 1.091.– Euro pro Monat (Stand 2025) geschehen – oder durch das Einreichen einer formellen Verpflichtungserklärung.

Mehr über unsere Angebote

Wir bieten für qualifizierte Teilnehmende kostenlose Online-Beratungen und Seminare, Deutsch- und IT-Kurse. All das hilft dir, dich auf deine Karriere vorzubereiten und dich in München zu integrieren – noch bevor du ankommst!