Munich's official website for qualified professionals and young talents from abroad.
Munich's official website for qualified professionals and young talents from abroad.
Familienzusammenführung

Familienzusammenführung: Bringen Sie Ihre Familie nach München

Wenn Sie Ihre Familie oder Ihren Ehepartner nach München holen wollen, müssen Sie etwas tun: Die Familienzusammenführung in München ist natürlich möglich. Aber sie ist mit einigen rechtlichen und praktischen Anforderungen verbunden – und erfordert eine Menge Planung.

Make it in Munich zeigt Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten.

Ehegattennachzug in Deutschland: Was wird benötigt?

Zunächst einmal muss der Partner, der sich bereits in Deutschland aufhält, eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU als Fachkraft in Deutschland haben. Weitere Voraussetzungen sind ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und Mittel zum Unterhalt der Familie.

Sie müssen zwar nicht Deutsch sprechen, um zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland zu kommen, aber wir empfehlen Ihnen dringend, sich grundlegende Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch anzueignen.
Die Kenntnis der Sprache wird Ihr tägliches Leben erheblich verbessern – und Ihnen helfen, sich besser zurechtzufinden. Ziehen Sie in Erwägung, so bald wie möglich einen Deutschkurs zu besuchen (sogar schon vor Ihrer Ankunft).

Bitte beachten Sie

Je nach Staatsangehörigkeit des bereits in Deutschland lebenden Partners und des noch im Ausland lebenden Partners gelten unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Make it in Germany.

Mehr zur Aufenthaltserlaubnis

Wandeln Sie Ihr Visum um, erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für ein längerfristiges Leben in München. Hier erfahren Sie auch mehr über die Familienzusammenführung in München.

Familienzusammenführung: Offizielle Anforderungen

Ehepartner, Kinder oder Eltern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Ausreichender Wohnraum in Deutschland für die Familie: Diese Regelung gilt nicht für den Familiennachzug für langfristig aufenthaltsberechtigte Inhaber einer Blauen Karte – oder für Ehegatten und minderjährige Kinder von Personen, die einen Aufenthaltstitel nach § 29 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (z.B. Blaue Karte EU) besitzen.

Einen Job haben: Ihr Job muss nicht unbedingt mit Ihren Qualifikationen übereinstimmen. Wenn Sie jedoch in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, benötigen Sie eine Lizenz.

Sicherung des Lebensunterhalts: Diese Anforderung gilt nicht für die Familienzusammenführung mit langfristig mobilen Blue Card-Inhabern.

Mindestalter der Ehegatten: 18 Jahre alt

Sammeln Sie wichtige Dokumente: Ihr Reisepass und die Bescheinigung über Ihre Ehe/Zivilpartnerschaft/eingetragene Partnerschaft sind unerlässlich.

Prüfen Sie auf zusätzliche Anforderungen: Wenden Sie sich an Ihre deutsche Botschaft vor Ort, um zu erfahren, welche zusätzlichen Dokumente für Ihre spezielle Situation erforderlich sind.

Bewerben Sie sich im Voraus: Die Bearbeitungszeiten können variieren, reichen Sie Ihren Antrag also frühzeitig ein, um Verzögerungen bei Ihrer Familienzusammenführung zu vermeiden.

Ihr Status: Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU. Die spezifischen Regeln und Anforderungen für Ihre Familienmitglieder hängen jedoch von deren Nationalität und der Art Ihres Aufenthaltstitels ab

Finanzielle Stabilität: Sie müssen nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und über die finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Ehepartner zu unterstützen (Inhaber der Blauen Karte EU müssen nur eine Krankenversicherung nachweisen).

Sprachkenntnisse: Grundlegende Deutschkenntnisse werden empfohlen – sind aber nicht zwingend erforderlich.

Weitere Informationen über das Visum zur Familienzusammenführung finden Sie hier.

Unser Tipp

Um den Umzug für Ihre ganze Familie zu erleichtern, sollten Sie sich über die spezifischen Bestimmungen informieren, die für ihre Nationalität gelten. Eine vorausschauende Planung wird Ihnen und Ihrem Ehepartner helfen, die Wiedervereinigung reibungsloser zu gestalten.

Erleichterte Familienzusammenführung für Facharbeiter

Ab dem 1. März 2024 erleichtern neue Regeln des „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ den Familiennachzug von Fachkräften in Deutschland:

  • Kein Nachweis des Wohnraums: Ehegatten oder minderjährige Kinder von Fachkräften müssen keinen Nachweis mehr über ausreichenden Wohnraum erbringen.
  • Erweiterte Familienzusammenführung: Fachkräfte können auch ihre Eltern mitbringen, und wenn ihr Ehepartner einen ständigen Wohnsitz hat, auch ihre Schwiegereltern.

Dies gilt für Fachkräfte, die ihre Aufenthaltserlaubnis zum ersten Mal am oder nach dem 1. März 2024 erhalten.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der KVR-Webseite (Seite auf Deutsch).

Kommt Ihre Familie nach München? Ihr Ehepartner kann sich als Teilnehmer bewerben!

Munich for expats: This Asian woman is left smiling by the beautiful city.

Bevor Sie sich bewerben, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um unseren Quick-Check auszufüllen.

Wenn Sie nach dem Quick-Check für unsere Make it in Munich-Angebote in Frage kommen, wird das Anmeldeformular freigeschaltet.

Sind Sie bereit anzufangen?