Zusammenführung: Bringe deine Familie nach München
Wenn du deine Familie oder deinen Ehepartner nach München holen willst, musst du etwas dafür tun: Die Familienzusammenführung in München ist natürlich möglich. Aber sie ist mit einigen rechtlichen und praktischen Anforderungen verbunden – und erfordert eine Menge Planung.
„Make it in Munich“ zeigt dir auf dieser Seite die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest.
Ehenachzug nach Deutschland: Was benötigt ihr?

Zunächst einmal müssen die Partner:innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU als Fachkraft in Deutschland haben. Weitere Voraussetzungen sind ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und Mittel zum Unterhalt der Familie.
Man musst zwar nicht Deutsch sprechen, um zu:r Ehepartner:in nach Deutschland zu kommen. Wir empfehlen aber dringend, sich grundlegende Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch anzueignen.
Die Kenntnis der Sprache wird das tägliche Leben erheblich verbessern – und helfen, sich besser zurechtzufinden. Nicht deutsch sprechende Partner:innen sollten sich vornehmen, so bald wie möglich einen Deutschkurs zu besuchen (sogar schon vor ihrer Ankunft).
Bitte beachte:
Je nach Staatsangehörigkeit gelten unterschiedliche Anforderungen – bei Partner:in in Deutschland UND im Ausland. Weitere Informationen findest du auf der Website von Make it in Germany.

Mehr zur Aufenthaltserlaubnis
Wandle dein Visum um – in eine Aufenthaltsgenehmigung für ein längerfristiges Leben in München. Hier erfährst du auch mehr über die Familienzusammenführung in München.
Familienzusammenführung: offizielle Anforderungen
Ehepartner, Kinder oder Eltern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Ausreichender Wohnraum in Deutschland für die Familie: Diese Regelung gilt nicht für den Familiennachzug für langfristig mobile Inhaber:innen einer Blauen Karte EU – oder für Ehepartner:innen und minderjährige Kinder von Personen, die einen Aufenthaltstitel nach § 29 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (Seite auf Englisch) besitzen.
Einen Job haben: Dein Job muss nicht unbedingt mit deinen Qualifikationen übereinstimmen. Wenn du jedoch in einem reglementierten Beruf arbeiten möchtest, benötigst du eine Lizenz.
Sicherung des Lebensunterhalts: Diese Anforderung gilt nicht für die Familienzusammenführung mit langfristig mobilen Blue Card-Inhaber:innen.
Mindestalter der Ehepartner:innen: 18 Jahre alt
Sammle wichtige Dokumente: Dein Reisepass und die Bescheinigung über deine Ehe/Zivilpartnerschaft/eingetragene Partnerschaft sind unerlässlich.
Prüfe auf zusätzliche Anforderungen: Wende dich an deine deutsche Botschaft vor Ort, um zu erfahren, welche zusätzlichen Dokumente für deine spezielle Situation erforderlich sind.
Bewirb dich im Voraus: Die Bearbeitungszeiten können variieren – reiche deinen Antrag also frühzeitig ein, um Verzögerungen bei deiner Familienzusammenführung zu vermeiden.
Dein Status: Du besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU. Die spezifischen Regeln und Anforderungen für deine Familienmitglieder hängen jedoch von deren Nationalität und der Art deines Aufenthaltstitels ab.
Finanzielle Stabilität: Du musst nachweisen, dass du krankenversichert bist und über die finanziellen Mittel verfügst, um deine:n Ehepartner:in zu unterstützen (Inhaber:innen der Blauen Karte EU müssen nur eine Krankenversicherung nachweisen).
Sprachkenntnisse: Grundlegende Deutschkenntnisse werden empfohlen – sind aber nicht zwingend erforderlich.
Weitere Informationen über das Visum zur Familienzusammenführung findest du hier.
Unser Tipp
Um den Umzug für deine ganze Familie zu erleichtern, solltest du dich über die spezifischen Bestimmungen informieren, die für ihre Nationalität gelten. Eine vorausschauende Planung wird dir und Ehepartner:in helfen, die Wiedervereinigung reibungsloser zu gestalten.
Erleichterte Familienzusammenführung für Facharbeiter:innen
Ab dem 1. März 2024 erleichtern neue Regeln des „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ den Familiennachzug von Fachkräften in Deutschland:
- Kein Nachweis des Wohnraums: Eheleute oder minderjährige Kinder von Fachkräften müssen keinen Nachweis mehr über ausreichenden Wohnraum erbringen.
- Erweiterte Familienzusammenführung: Fachkräfte können auch ihre Eltern mitbringen, und wenn ihr:e Ehepartner:in einen ständigen Wohnsitz hat, auch ihre Schwiegereltern.
Dies gilt für Fachkräfte, die ihre Aufenthaltserlaubnis zum ersten Mal am oder nach dem 1. März 2024 erhalten.
Ausführliche Informationen findest du auf der KVR-Webseite.
Is your family coming to Munich? Your spouse can apply to become a participant!

Bevor du dich bewirbst: Nimm dir bitte einen Moment Zeit, um unseren Quick-Check auszufüllen.
Bist du bereit, anzufangen?