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Einführung

Einführung in die Einreisevisa: Ihr Tor zu München

Legen Sie los für Ihren Umzug nach München: Wer braucht ein Einreisevisum – und wer nicht? Wie prüfen Sie Ihre Visumsoptionen? Finden Sie heraus, wie Sie den Prozess richtig beginnen: Hier finden Sie Hilfe bei der Vorbereitung Ihrer Einreisedokumente.

Viele Informationen und nützliche Links warten auf Sie.

Nach dem Visum: mehr über den Aufenthalt

Nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und Ihre Adresse innerhalb von zwei Wochen anmelden. Make it in Munich informiert Sie hier darüber, wie Sie dies tun können.

Mehrere Visa-Optionen: Finden Sie Ihren Typ!

Erwägen Sie, nach München, Deutschland, zu kommen – um zu arbeiten, zu studieren, an einer Berufsausbildung teilzunehmen oder mit Ihrer Familie umzuziehen? Wenn Sie ein Einreisevisum benötigen, hängt die Art des Visums von Ihrem Grund für die Einreise ab. Informieren Sie sich über die verschiedenen Visumoptionen und deren Anforderungen, um das perfekte Visum für Ihren Umzug nach Deutschland zu finden!

Mehr über Visumstypen

Unser Tipp

Sind Sie verwirrt über die erforderlichen Visaarten für das Projekt? Es gibt einen schnellen Weg, Ihre Visumsoptionen zu überprüfen. Finden Sie heraus, ob Arbeiten und Leben in Deutschland für Sie möglich ist – mit diesem Quick-Check.

Wer braucht ein Einreisevisum?

Bitte beachten Sie: Die meisten nicht-europäischen Bürger benötigen ein Einreisevisum! Drittstaatsangehörige, die nicht Bürger ausgewählter Länder sind (Australien, Israel, Japan, Kanada, die Republik Korea, Neuseeland, das Vereinigte Königreich Großbritannien und die USA), müssen vor ihrer Reise nach Deutschland ein Visum bei ihrer deutschen Botschaft oder ihrem Konsulat beantragen.

Hinweis: Wir können bei Make it in Munich keine Rechtsberatung anbieten. Für weitere Informationen gehen Sie bitte hier.

Unser Tipp

Sie können diese Weltkarte nutzen, um sich einen Überblick über die Kontakte und Angebote deutscher Institutionen in Ihrem Wohnsitzland zu verschaffen.

Wer braucht kein Visum?

Ob Sie Student, Praktikant oder Berufstätiger sind, Ihre Visumspflicht hängt von Ihrem Heimatland und Ihren Qualifikationen sowie der Absicht Ihres Aufenthalts in Deutschland ab.

Bürger der EU-, EFTA- und EWR-Länder

Bürger der Europäischen Union (EU) und der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) genießen Freizügigkeit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). EU- und EFTA-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland zu Beschäftigungszwecken weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Nicht-EU-Bürger, die kein Einreisevisum benötigen (nur eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken)

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Staatsangehörige dieser Länder können direkt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken beantragen, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen.